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 Karlsruhe korrigiert Vorratsdatenspeicherung 
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Registriert: Mi 27. Feb 2008, 17:34
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Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.

Eingriff in die Bürgerfreiheit

Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Das Gesetz war Anfang des Jahres in Kraft getreten.

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Mi 19. Mär 2008, 10:23
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